Hallo,
ich habe mal eine Frage an alle Vollzeit oder überwiegend beruflichen Hufbearbeiter.
Einem Kollegen von mir wurde vor ein paar Wochen von einem Pferd, bei der Ausübung seiner Hufbearbeitungs-Tätigkeit das rechte Kniegelenk kompliziert zertrümmert.
Folge: Neben den Schmerzen,OP´s,medizinisch langwieriger Behandlung und dem Verdienstausfall, weis er nun nicht wie er sich gegenüber der Pferde-Besitzerin verhalten soll oder kann ? Es ist ja auch noch garnicht klar ob dauerhafte körperliche Einschränkungen bei Ihm bleiben ?
Meine Antwort wäre, das er sich an die Tierhaftpflichtversicherung der Besitzerin wenden müsste, wenn es denn eine gibt und er sie mitgeteilt bekommt ?
Sollte keine bestehen, wäre ein privatrechtliche Haftung abzuklären?
Da das ja kein Privat-Unfall ist, würde mich interssieren, wie Ihr Kollegen das Risko den abdeckt bzw. ob jemand eine gute Unfallversicherung speziell für Hufbearbeiter dafür kennt oder schon Erfahrung damit gemacht hat ?
Hoffe mal das das noch gut ausgeht.
Herzliche Grüße aus Bayern
Thomas
Unfallversicherung für Hufbearbeiter ?
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- Registriert: 18.01.2013, 14:47
Hallo Thomas, ich habe den Ernstfall grade durch, genau das selbe was du schilderst ist mir 2017 passiert und einem Hufschmied hier aus der Gegend 2016. Wir haben den Selben Anwalt, dieser holt sich seine Kosten von der Haftpflichversicherung wieder, denn es geht hier um 5stellige Beträge.
Bitte ersten bei der Berufsgenossenschaft Wohlfahrt anmelden und Einzahlen, ca 1,5 % von den Einnahmen= Jahreseinsatz für BGW. (habe ich nicht gemacht) Sollte man in den letzten 5 Jahren in die renete eingezahlt haben, kann man auch hier im Invaliditätsfall eine Rente beantragen und die Reha wird von der Rentenversicherung getragen.
Dann Zweitens eine Super Duper Unfallversicherung abschließen (Versicherungsmakler oder Fischer versichert), am besten mit Krankentagegeld, sollte mind 25-50 eur /Monat kosten. Auch eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeld kann man abschließen auch neben der gesetzlichen KV.
Drittens, Nachfragen ob das zu bearbeitende !PRIVAT!Pferd eine Haftpflichtversicherung hat. Und Viertens sollte das Pferd zu einem eingetragenen Gewerbe oder Verein gehören (Reitschule, Voltigierer etc) tritt §833 Satz 2 BGB in Kraft, wo du keine Schadensansprüche gegen die Firma/Verein bekommst, außer deren Haftpflicht ist nachgiebig und zahlt einen kleinen Betrag um diese Besonderheit nicht an die Große Glocke zu hängen.
Gerne kannst du mich anrufen.
Deinem Kollegen gute Besserung und ich leide mit Ihm.
Bitte ersten bei der Berufsgenossenschaft Wohlfahrt anmelden und Einzahlen, ca 1,5 % von den Einnahmen= Jahreseinsatz für BGW. (habe ich nicht gemacht) Sollte man in den letzten 5 Jahren in die renete eingezahlt haben, kann man auch hier im Invaliditätsfall eine Rente beantragen und die Reha wird von der Rentenversicherung getragen.
Dann Zweitens eine Super Duper Unfallversicherung abschließen (Versicherungsmakler oder Fischer versichert), am besten mit Krankentagegeld, sollte mind 25-50 eur /Monat kosten. Auch eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeld kann man abschließen auch neben der gesetzlichen KV.
Drittens, Nachfragen ob das zu bearbeitende !PRIVAT!Pferd eine Haftpflichtversicherung hat. Und Viertens sollte das Pferd zu einem eingetragenen Gewerbe oder Verein gehören (Reitschule, Voltigierer etc) tritt §833 Satz 2 BGB in Kraft, wo du keine Schadensansprüche gegen die Firma/Verein bekommst, außer deren Haftpflicht ist nachgiebig und zahlt einen kleinen Betrag um diese Besonderheit nicht an die Große Glocke zu hängen.
Gerne kannst du mich anrufen.
Deinem Kollegen gute Besserung und ich leide mit Ihm.
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- Registriert: 08.04.2014, 12:07
Hallo Katja,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort, die mir schon mal ein ganzes Stück weitergeholfen hat, wenn jemand den Ernstfall schon erlebt hat. Ich hoffe Du bist wieder ganz genesen und kannst die Hufbearbeitung weiter ausführen.
-Der Anwalt rechnet über deine Berufs-Haftpflicht (ich habe da die Haftpflichtkasse Darmstadt) ab ?
-Was für eine Leistung würde den die Berufsgenossenschaft Wohlfahrt wenn, in welchem Ernstfall erbringen ?
-Weist Du oder ein anderer Kollege eine super Unfallversicherung für Hufbearbeiter, der in solch einem Fall zuverlässig abwickelt ?
Vielen Dank für deine Hilfe, ich wünsche Dir für die Zukunft, eine schöne unfallfreie Arbeitszeit und Erlebnisse bei den Pferd`chen!
Viele Grüße aus Bayern
Thomas
vielen Dank für deine ausführliche Antwort, die mir schon mal ein ganzes Stück weitergeholfen hat, wenn jemand den Ernstfall schon erlebt hat. Ich hoffe Du bist wieder ganz genesen und kannst die Hufbearbeitung weiter ausführen.
-Der Anwalt rechnet über deine Berufs-Haftpflicht (ich habe da die Haftpflichtkasse Darmstadt) ab ?
-Was für eine Leistung würde den die Berufsgenossenschaft Wohlfahrt wenn, in welchem Ernstfall erbringen ?
-Weist Du oder ein anderer Kollege eine super Unfallversicherung für Hufbearbeiter, der in solch einem Fall zuverlässig abwickelt ?
Vielen Dank für deine Hilfe, ich wünsche Dir für die Zukunft, eine schöne unfallfreie Arbeitszeit und Erlebnisse bei den Pferd`chen!
Viele Grüße aus Bayern
Thomas
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- Beiträge: 17
- Registriert: 18.01.2013, 14:47
Hallo Thomas,
ich bin seit dem Unfall nur noch 40 % Arbeitsfähig, habe aber mein zweites Standbein der Hufschuhe weiter ausbauen können. Aber danke der Nachfrage.
Der Anwalt rechnet mit der Haftpflicht des Pferdes ab, welches auf mein Bein gefallen ist, ab. Beine Berufshaftpflicht tritt nur in Kraft, wenn ich als Hufbearbeiter einen Schaden anrichte.
Die BG Wohlfahrt ist "glaube ich, wissen tue ich es leider nicht genau" für die Reha (oder Rentenversicherung wenn 24 Monate vorher Rentenversicherungspflicht herrschte, z.B. Angestelltenverhältnis) sowie ein Verdienstausfallsgeld zuständig, meiner Meinung nach die wichtigste und sicherste Absicherung. Wenn nämlich das Pferd nicht HP versichert ist oder BGB §833 Satz 2 zur Geltung kommt, das heißt ein Schulpferd, welches zu Gewinnabzielung gehalten wird, ist die HPVersicherung des Unternehmens nicht verpflichtet zu zahlen, denn es gilt als Schutz der Gewerbetreibenden, also AUFPASSEN. Gerade hier würde ich darauf achten dass aufgehalten wird und noch vorsichtiger umgegangen wird mit dem Pferdeverhalten und dem Gehorsam. Dies werde ich in dem anderen Thread nochmal schreiben, wenn jemand dort die wichtigen Sachen verfolgt.
Bezüglich der Unfallversicherung gilt es alles mögliche sowie Rentengeld zu versichern, da hilft dir gerne sicherlich jeder Versicherungsmakler weiter, Ich habe leider nur eine einfache UV gehabt, die evtl jetzt in die Invaliditätsleistung eingehen wird. Hier habe ich extra mehrfach gefragt ob ein beruflicher Unfall auch versichert wäre, und ja war es!
Wir können gerne auch mal telefonieren, meine Daten findest du in der Huforthopädenliste,
Liebe Grüße aus Sachsen.
ich bin seit dem Unfall nur noch 40 % Arbeitsfähig, habe aber mein zweites Standbein der Hufschuhe weiter ausbauen können. Aber danke der Nachfrage.
Der Anwalt rechnet mit der Haftpflicht des Pferdes ab, welches auf mein Bein gefallen ist, ab. Beine Berufshaftpflicht tritt nur in Kraft, wenn ich als Hufbearbeiter einen Schaden anrichte.
Die BG Wohlfahrt ist "glaube ich, wissen tue ich es leider nicht genau" für die Reha (oder Rentenversicherung wenn 24 Monate vorher Rentenversicherungspflicht herrschte, z.B. Angestelltenverhältnis) sowie ein Verdienstausfallsgeld zuständig, meiner Meinung nach die wichtigste und sicherste Absicherung. Wenn nämlich das Pferd nicht HP versichert ist oder BGB §833 Satz 2 zur Geltung kommt, das heißt ein Schulpferd, welches zu Gewinnabzielung gehalten wird, ist die HPVersicherung des Unternehmens nicht verpflichtet zu zahlen, denn es gilt als Schutz der Gewerbetreibenden, also AUFPASSEN. Gerade hier würde ich darauf achten dass aufgehalten wird und noch vorsichtiger umgegangen wird mit dem Pferdeverhalten und dem Gehorsam. Dies werde ich in dem anderen Thread nochmal schreiben, wenn jemand dort die wichtigen Sachen verfolgt.
Bezüglich der Unfallversicherung gilt es alles mögliche sowie Rentengeld zu versichern, da hilft dir gerne sicherlich jeder Versicherungsmakler weiter, Ich habe leider nur eine einfache UV gehabt, die evtl jetzt in die Invaliditätsleistung eingehen wird. Hier habe ich extra mehrfach gefragt ob ein beruflicher Unfall auch versichert wäre, und ja war es!
Wir können gerne auch mal telefonieren, meine Daten findest du in der Huforthopädenliste,
Liebe Grüße aus Sachsen.