Hallo, ich hatte vor einiger Zeit schon mal eine Frage
wegen einem Berufsunfall an Euch gestellt. Jetzt habe ich da in verschiedenen Forums anscheinend auf ein empfindliches Thema gestoßen mit dem sich niemand beschäftigen möchte oder bei Geltendmachung, schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Hat von Euch denn überhaupt jemand eine private Unfallversicherung die
das Risiko des Huforthopäden vernünftig und sicher abdeckt ?
Danke, ich wünsche allen eDHG ´lern eine unfallfreie Zukunft.
Viele Grüße aus Friedberg/Bayern
Thomas
Huforthopäden Unfallversicherung ?
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- Registriert: 22.04.2014, 14:13
Hallo Thomas, ich halte es für sinnvoll, an dieser Stelle zwei Sachen zu unterscheiden: 1. Tierhalterhaftung (wer zahlt die Unfallfolgen) und 2. Wie sichere ich als Hufbearbeiter/erwachsener Mensch meinen Lebenunterhalt ab.
Zu 1. gibt es Urteile von OLGs und vom BGH, dass sich die Tiergefahr verwirklicht, wenn das Pferd den Hufbearbeiter verletzt - da hat letzterer (zusammen mit seiner Kranken-, Berufsunfähigkeits- und/oder Rentenversicherung) direkt Anspruch gegen den Tierhalter. Hat der sich versichert: fein, denn dann gibt es Geld. Hat sich der Tierhalter nicht versichert: weniger fein, denn dann ist fraglich, ob man an Geld drankommt.
2. Sinnvollerweise sichert man sich so ab, dass der Lebensstandard nicht komplett den Bach runter geht, wenn mal was ist. Eine Unfallversicherung ist da die wohl schlechteste Lösung. Denn was ist, wenn man aufgrund von Psyche (schweren Unfall mit Pferd mitansehen reicht vllt schon) oder Verschleiß (Bandscheiben, Trombose, Schlaganfall, Sehnenscheidenentzündung....) nicht mehr (vollumfänglich) arbeitsfähig ist?
Ich habe die Reiter-UV von Fischer, weil es für mich die kostengünstigste Möglichkeit war, an eine Krankentagegeld-Versicherung zu kommen. Das war aber auch das einzige Argument. LG Wibke
Zu 1. gibt es Urteile von OLGs und vom BGH, dass sich die Tiergefahr verwirklicht, wenn das Pferd den Hufbearbeiter verletzt - da hat letzterer (zusammen mit seiner Kranken-, Berufsunfähigkeits- und/oder Rentenversicherung) direkt Anspruch gegen den Tierhalter. Hat der sich versichert: fein, denn dann gibt es Geld. Hat sich der Tierhalter nicht versichert: weniger fein, denn dann ist fraglich, ob man an Geld drankommt.
2. Sinnvollerweise sichert man sich so ab, dass der Lebensstandard nicht komplett den Bach runter geht, wenn mal was ist. Eine Unfallversicherung ist da die wohl schlechteste Lösung. Denn was ist, wenn man aufgrund von Psyche (schweren Unfall mit Pferd mitansehen reicht vllt schon) oder Verschleiß (Bandscheiben, Trombose, Schlaganfall, Sehnenscheidenentzündung....) nicht mehr (vollumfänglich) arbeitsfähig ist?
Ich habe die Reiter-UV von Fischer, weil es für mich die kostengünstigste Möglichkeit war, an eine Krankentagegeld-Versicherung zu kommen. Das war aber auch das einzige Argument. LG Wibke
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- Registriert: 18.01.2013, 14:47
Liebe Wibke,
ich gehe in allen Punkten mit und 2. habe ich jetzt auch jetzt abgeschlossen :-)
Hier aber noch ein wichtiger Hinweis zu BGB §833 Satz 2. Es geht um Schulpferde, bzw Pferde zur Gewinnabzielungsabsicht evtl sogar auch Zuchtstuten. Wenn nämlich das Pferd zwar HP versichert ist oder BGB §833 Satz 2 zur Geltung kommt, ist die HPVersicherung des Unternehmens nicht verpflichtet zu zahlen, denn es gilt als Schutz der Gewerbetreibenden, also AUFPASSEN, es kann sein, trotz HPVersicherung (Reitschul- und Reitlehrer HP man kein Geld bekommt, ähnliches hat meine Freundin mit Wanderreitbetrieb 2017 erfahren, ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt bestätigte das hier). Gerade hier würde ich darauf achten dass aufgehalten wird und noch vorsichtiger umgegangen wird mit dem Pferdeverhalten und dem Gehorsam.
Bleibt schön gesund!
Katja
ich gehe in allen Punkten mit und 2. habe ich jetzt auch jetzt abgeschlossen :-)
Hier aber noch ein wichtiger Hinweis zu BGB §833 Satz 2. Es geht um Schulpferde, bzw Pferde zur Gewinnabzielungsabsicht evtl sogar auch Zuchtstuten. Wenn nämlich das Pferd zwar HP versichert ist oder BGB §833 Satz 2 zur Geltung kommt, ist die HPVersicherung des Unternehmens nicht verpflichtet zu zahlen, denn es gilt als Schutz der Gewerbetreibenden, also AUFPASSEN, es kann sein, trotz HPVersicherung (Reitschul- und Reitlehrer HP man kein Geld bekommt, ähnliches hat meine Freundin mit Wanderreitbetrieb 2017 erfahren, ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt bestätigte das hier). Gerade hier würde ich darauf achten dass aufgehalten wird und noch vorsichtiger umgegangen wird mit dem Pferdeverhalten und dem Gehorsam.
Bleibt schön gesund!
Katja