Verfasst: 09.02.2019, 14:50
Hallo liebe DHG Kolleginnen und Kollegen,
ich hattte im Dez.19 schon mal zwei Nachfragen zu einer Unfallversicherung geschrieben und wollte mich jetzt mal in dem Fall der Unfallversicherung,bei einer zuständigen Berufsgenossenschaft informieren.
Ich hatte von einigen von Euch geschrieben bekommen, das die BGW für die DHG`ler zusändig sei.
Achtung : Die BGW Berufsgenossenschaft schreibt mir am 20.01.2019, das Sie seit dem 01.01.2018 keine Zuständigkeit mehr für Huforthopäden/Hufheilpraktiker hat, also
man nicht mehr in Ihr Berufsfeld gehört. Sollte man doch bei Ihnen gelistet sein, ist man unter Umständen falsch versichert, weil man ja theoretisch auch wo anders versichert sein muß. Sie geben einfach mal meine Daten/Unterlagen an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft weiter - Punkt !
Das ist mir zu umständlich, deswegen frage ich gleich mal bei Euch an, ob jemand seit 01.01.18 darüber schon mehr weis ?
Heute habe ich von besagter Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einen Fragebogen - Lohnunternehmen erhalten, der besagt das die landwirtschaftliche Unfallversicherung eine gestzliche Pflichtversicherung ist, die alle durch Gesetz ihr zugewiesenen Unternehmen erfasst. Dazu gehören eben besagte land- und fortswirtschaftliche Lohnunternehmen (§123 Abs.1 Nr. 3 des siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VII)
Ich bin mir da jetzt garnicht mehr sicher, ob und wer denn überhaupt und vielleicht oder wenn überhaupt, zuständig ist ?
Herzlichen Dank für Eure Informationen
Viele Grüße aus Bayern
Thomas
Am
ich hattte im Dez.19 schon mal zwei Nachfragen zu einer Unfallversicherung geschrieben und wollte mich jetzt mal in dem Fall der Unfallversicherung,bei einer zuständigen Berufsgenossenschaft informieren.
Ich hatte von einigen von Euch geschrieben bekommen, das die BGW für die DHG`ler zusändig sei.
Achtung : Die BGW Berufsgenossenschaft schreibt mir am 20.01.2019, das Sie seit dem 01.01.2018 keine Zuständigkeit mehr für Huforthopäden/Hufheilpraktiker hat, also
man nicht mehr in Ihr Berufsfeld gehört. Sollte man doch bei Ihnen gelistet sein, ist man unter Umständen falsch versichert, weil man ja theoretisch auch wo anders versichert sein muß. Sie geben einfach mal meine Daten/Unterlagen an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft weiter - Punkt !
Das ist mir zu umständlich, deswegen frage ich gleich mal bei Euch an, ob jemand seit 01.01.18 darüber schon mehr weis ?
Heute habe ich von besagter Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einen Fragebogen - Lohnunternehmen erhalten, der besagt das die landwirtschaftliche Unfallversicherung eine gestzliche Pflichtversicherung ist, die alle durch Gesetz ihr zugewiesenen Unternehmen erfasst. Dazu gehören eben besagte land- und fortswirtschaftliche Lohnunternehmen (§123 Abs.1 Nr. 3 des siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VII)
Ich bin mir da jetzt garnicht mehr sicher, ob und wer denn überhaupt und vielleicht oder wenn überhaupt, zuständig ist ?
Herzlichen Dank für Eure Informationen
Viele Grüße aus Bayern
Thomas
Am